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Menorca

Recht auf Erstattung von in Spanien zu viel gezahlter Erbschafts- und Schenkungssteuer durch Nicht-Residente

Die Art der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in Spanien ist nach europäischem Recht nicht zulässig! Das hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 03. September 2014 festgestellt.

Die Diskriminierung besteht darin, dass Nicht-Residente bis dato einen wesentlich höheren Steuersatz von bis zu 34% (auch bei Erbschaften und Schenkungen zwischen direkten Verwandten) zu zahlen hatten, als in Spanien ansässige Personen (auf den Balearen beispielsweise 1%).

Um dies zu ändern, wurde das Gesetz mit Wirkung zum 01. Januar 2015 entsprechend aktualisiert.

Die Möglichkeit, eine Erstattung der zu viel gezahlten Steuern zzgl. Zinsen zu beantragen, besteht auch bei Erbschaften innerhalb der letzten 4 Jahre, die mit den oben genannten hohen Sätzen besteuert wurden.

ACHTUNG: Es ist Eile geboten, denn das Recht auf Erstattung kann verjähren!

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

 

Quelle: Alejandro del Campo Zafra, Rechtsanwalt-Steuerberater bei der DMS Consulting (E-Mail: adelcampo@consultingdms.com; Tel.: +34 971 727 702+34 971 727 70234 971 727 702 )